Kontakt

Hotel Murtenhof & Krone
Rathausgasse 1-3
3280 Murten

+41 (0)26 672 90 30
info@murtenhof.ch
 

 

Anfahrt

Murten ist optimal an die Verkehrswege angebunden. Ab Bern und Lausanne ist Murten per Zug oder Auto in 30 bis 60 Minuten erreichbar.

Die Parkfelder vor dem Hotel Murtenhof & Krone sind öffentlich und gebührenpflichtig. Bitte benützen Sie:

  • unsere gebührenfreien Aussenparkplätze vor dem Hotel Murtenhof, zwischen den Ketten
  • die hoteleigene Tiefgarage à Chf. 18.–/Nacht
  • öffentliche, weiss markierte Parkfelder, gratis zwischen 19.00Uhr bis 08.00Uhr.
  • das öffentliche Parkhaus City Parking, 1 min. zu Fuss vom Hotel (in westlicher Richtung)

Für individuelle Parkbussen übernimmt das Hotel keine Haftung.

 

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Murtenhof > AGBs > Ihre Gastgeber
 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Murtenhof & Krone / Joachim & CO KLG

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Joachim & CO KLG als Betreiberin des Hotel Murtenhof & Krone, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriflich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Murten, Fribourg Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerischen Rechts zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.


3. Definitionen Gruppen

Gruppen im Sinne dieser AGB sind Seminar- Reise- oder private Gruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen. Schritiliche Bestätigungen: Als schritiliche Bestätigungen gelten auch E-Mail Nachrichten. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.


4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schritilichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schritiliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schritilichen Zustimmung des Hotels.


5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstaten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.


6. Nutzungsdauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Bei einer Anreise nach 22.00 Uhr, muss das Hotel am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr telefonisch oder schritilich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten das Hotel frei über die Zimmer verfügen kann. Ein Zimmerbezug gilt in jedem Fall als volle Übernachtung. Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 3 Stunden und mehr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 150 – 250 CHF (Tageszimmerpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entiernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.


7. Optionen

Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Miteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen. Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel um 12.00 Uhr eingetroffen sein.


8. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, nicht jedoch die fälligen Kurtaxen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs mit Kommissionszuschlägen verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Das Hotel kann eine Anzahlung oder eine Kreditkartengarantie verlangen. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.


9. Rücktrit durch das Hotel

Bis und mit 2 Tage vor dem vereinbarten Ankuntistag des Gasts kann das Hotel ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtiertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schritiliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtiertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschätisbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
  • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktrit des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.


10. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren

Eine Annullation der Reservation bedarf der schritilichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes («no-show») werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schritilichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten. Trit der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgt um bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen. Annullationsgebühren: Einzelreservationen

  • • Bis und mit 24h vor dem vereinbarten Anreisedatum (Anreisezeit 15.00 Uhr) kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
  • • Nach 24h vor Anreise werden 100% der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.

Gruppenreservationen Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 10% der gebuchten Leistungen einer Gruppe (s.v. Ziff. 3) annulliert werden. Erfolgt die Annullierung zwischen 31 und 60 Werktage vorher, werden 20% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Annullierung zwischen 8 und 30 Werktage vorher, werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Annullierung 7-1 Werktage vorher, werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Schadensminderung: Das Hotel ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Im Gegenzug gewährt das Hotel dem Gruppengast eine 10% - Freizügigkeit bei kurzfristigen Annulationen.


11. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.


12. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern der Gast das Hotel 24h im Voraus informiert, ist eine Reduktion der Annulation - Gebühr je nach Kategorie vorgesehen.


13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Dritperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schritilichen) Genehmigung des Hotels. Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. Der vom Hotel abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24- Stunden Zutrit zum Hotel. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption oder im Hotelzimmer die Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch des Internetzugangs. Er hatiet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. Das Rauchen ist im gesamten Hotel nur in den Aussenbereichen gestatet.


14. Verlängerung des Aufenthaltes

Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.


15. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schritilicher Bestätigung durch das Hotel zur Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende. Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem Hotel 2 Tage vor der Anreise schritilich mitzuteilen. Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Veranstalter erstellt, der für diesen Betrag voll hatiet. Andere Rechnungsstellungen müssen 2 Wochen vor dem Aufenhalt schritilich mitgeteilt werden. Die buchende Person hatiet auch in diesem Fall weiterhin. Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Hotel bis spätestens 12 Kalendertage vor Ankunti der Gruppe mitgeteilt werden. Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet oder wird die Reservation annulliert, dann treten die unter Punkt 10 behandelten Annullationsbedingungen in Krati.


16. Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann Raummieten, Verpflegung, technische Einrichtungen, Unterkunti und weitere Leistungen umfassen. Teilnehmerzahl; Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 12 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl ab, dann gilt: • Bei tieferer, tatsächlicher Teilnehmerzahl: Abrechnung nach vorgängig gemeldeter Teilnehmerzahl. • Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Rücktrit durch das Hotel und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen Siehe dazu Ziffer 9 dieser AGB. Annullationsbestimmungen Eine Annullation der Reservation bedarf der schritilichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schritilichen Annullation des Gasts beim Hotel. Trit der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen um bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die folgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen. Annullationsgebühren bei Veranstaltungen kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Hotel zuzurechnen sind und für welche das Hotel nicht verantwortlich ist nicht durchgeführt werden, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Autiragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schritilichen Annullation wie folgt: Bis spätestens 61 Werktage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann der Gast durch einseitige schritiliche Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Annullierung zwischen 31 und 60 Werktage vorher, werden 20% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Annullierung zwischen 8 und 30 Werktage vorher, werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Annullierung 7 - 1 Werktage vorher, werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Bis 10% der bestätigten Teilnehmer können bis 1 Tage vor Beginn der Veranstaltung gratis storniert werden, ansonsten gelten die o.g. Bedingungen. Veranstaltungsdauer: Verschieben sich ohne vorherige schritiliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstatung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel habe die Verschiebung selbst zu vertreten. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.


17. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen. In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schritiliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.


18. Abwicklung von Veranstaltungen

Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Driten beschati, handelt es auf Rechnung des Gasts. Der Gast hatiet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Hotel wird vom Gast von allen Ansprüchen Driter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schritilichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen autiretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Der Gast ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss- und Verbindungsgebühren (siehe separate Aufstellung) verlangen. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschmöglichst beseitigt. Soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Hatiungen begründet. Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschritien in Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen. Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.


19. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Autiewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Hatiung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzusprechen. Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entiernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entiernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entiernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.

Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Drite anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.


20. Handlungen, Benutzung und Hatiung

a) Hotel: Das Hotel bedingt die Hatiung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mitlere Fahrlässigkeit weg und hatiet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels autireten, wird sich das Hotel auf unmitelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel hatiet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1'000.-. Für leichte und mitlere Fahrlässigkeit hatiet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Autiewahrung übergeben, so ist die Hatiung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter. Das Hotel hatiet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermitelt hat. Das Hotel lehnt jede Hatiung für Diebstahl und Beschädigung des durch Drite eingebrachten Materials ab.

b) Gast: Der Gast hatiet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmitel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Autirag über Drite beschati, und hatiet für Schäden und Verluste. Der Gast hatiet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Driten.

c) Driter: Nimmt ein Driter die Buchung für den Gast vor, hatiet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschätisbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.


21. Erkrankung oder Tod des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel, so benachrichtigt das Hotel auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Hotel Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Hotel. Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes. Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Hotel.


22. Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Drite verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Für Schäden hatiet der Besitzer des Tieres, sei es als Gast oder Driter.


23. Fundsachen

Diese werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschätisadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.


24. Gutscheine

Diese werden nur über den Webshop ausgegeben. Sie sind 2 Jahre gültig. Können rechtlich bis zu 10 Jahre verlängert werden, sollte das Hotel immer noch im gleichen Besitz wie beim Kauf des Gutscheins sein.


25. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermitler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schritilichen Zustimmung durch das Hotel.

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